Aufenthaltsdauer für auslaend. Eigentümer

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Re: Aufenthaltsdauer für auslaend. Eigentümer

Beitrag von Cykcilli » Fr 18. Okt 2013, 20:41

Hallo sissi,
innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise mit Tapu bei der Ausländerpolizei melden, dort wird auf ein Jahr verlängert.
Cykcilli

Aufenthaltsdauer für auslaend. Eigentümer

Beitrag von sissi4219 » Fr 18. Okt 2013, 20:12

Im Türkis Nr. 94 vom 15.04.2013 stand, dass die Aufenthaltsdauer für auslaendische Eigentümer
von 90 Tagen auf 1 Jahr geaendert wurde. Wer weis ob nach wie vor die 90 Tage und nach 6 Monaten
nochmals 90 Tage noch Gültigkeit haben oder ob jetzt wirklich 1 Jahr gilt. Würde mich freuen, wenn
mir jemand weiterhelfen könnte.

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