von oba » Mo 9. Aug 2010, 23:19
da gibts es kleine Unterschiede, das eine ist die Meldepflicht, das andere die Anmeldepflicht.
Jeder muss sich bei einem Aufenthalt in TR bei der Jandarma melden, egal ob im Hotel oder in den eigenen vier Wänden.
Wer eine Wohnung besitzt und sich dort ständig oder für längere Zeit aufhält, muss sich "anmelden", davon befreit ist lediglich ein zweiter oder weiterer Wohnsitz in TR.
Ebenso wie in D gibt es ein Meldegesetz, das Verstösse unter empfindliche Strafen stellt.
Wer nur einen Wohnsitz in z.B. D hat und sein türkisches Dauer- (oder Langzeit-) Domizil als "Zweitwohnung ansieht, der irrt. Er ist in beiden Ländern meldepflichtig.
Nach dem deutschen Meldegesetz wird im Übrigen geprüft, wo der Lebensmittelpunkt ist und der ist i.d.R. dort, wo man sich überwiegend (d.h. also mehr als 180 Tage im Jahr) aufhält. Somit ist dann Botschaft oder Konsulat zuständig.
"Briefkastenaddressen" gehen nur solange gut, wie es die "lieben Nachbarn/Freunde" es wollen oder bis die Behörden aus sonstigen Gründen "dahinter" kommen.
Insbesondere wichtig für in D gesetzlich Versicherte, Lohnsteuerkartenempfänger etc.
Im Übrigen ist auch das Doppelbesteuerungsabkommen D/TR gekündigt und läuft demnächst aus.
hG
Reiner
bir baþka Oba yok
