hallo Pippifax
bei mir war folgendes:
Ich wollte mit meinem hier in der Türkei zugelassenem Fahrzeug nach D für ungefähr 4 Wochen. Ich habe noch einen Wohnsitz in Deutschland. Ich habe mich dann kundig gemacht, was zu beachten ist und von der zentralen Auskunftsstelle des Zolls (
info@zoll-privat.de)folgende Antwort erhalten:
Zitat:
Ein in einem Nicht-EG-Mitgliedsstaat zugelassenes Strassenbeförderungsmittel darf nur von einer Person mit gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb der EG abgabenfrei nach Deutschland eingeführt und verwendet werden. Dies ist in den Zollvorschriften wie auch dem Kraftfahrzeugsteuerrecht geregelt. In Ihrem Fall wären bei der Einreise in die EG für das Kfz Einfuhrabgaben fällig. Zitat Ende.
Mir wurde nicht mitgeteilt, ob ich diese Abgaben bei der Ausreise wieder zurückbekomme, war für mich dann auch nicht mehr relevant.
Gruß Reni