Beamtendeutsch ?

...rund um das Leben in der Türkei

Beamtendeutsch ?

Beitragvon sigialanya » Fr 22. Jan 2010, 14:00

Kann mir jemand erklären was damit gemeint ist ?

Was meinen Beamten, wenn sie von einer "Lebensberechtigungsbescheinigung" sprechen? Und haben Sie schon einmal etwas von einer "Bedarfsgesteuerte Fußgängerfurt" gehört ?

Ich habe 0 Ahnung !

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Beitragvon pitty » Fr 22. Jan 2010, 14:04

Bei einer bedarfsgesteuerten Fußgängerfurt handelt es sich sicherlich um eine Ampelanlage, die für die Autofahrer nur auf "rot" springt, wenn am Fußübergang einer das Knöpfchen drückt.

Bei der Lebensberechtigungsbescheinigung handelt es sich um das "Stammbuch"

Da wiehert der Amtsschimmel.......


lg pitty
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Beitragvon sigialanya » Fr 22. Jan 2010, 14:16

Danke ! so einfach und genauso blöd ! Danke.

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Beitragvon Millinger » Fr 22. Jan 2010, 14:46

dazu gibt es zahlreiche Brüller, die sogar schriftlich dokumentiert sind.
Als Beispiel das Schreiben einer Friedhofsverwaltung: "Sehr geehrte Frau W., wir teilen Ihnen mit, dass die Grabstätte neben Ihrem verstorbenen Ehemann anderweitig besetzt wird. Wir bitten Sie höflichst, Ihren Gatten hiervon in Kenntnis zu setzen."

oder Notiz am Amtsgericht. Die Zeugin F. war durch Schwangerschaft von der Pflicht des Erscheinens befreit. Zwischenzeitlich hat sie entbunden, sie kann neu geladen werden.

oder aus dem Protokoll einer polizeilichen Vernehmung:

Wo waren Sie gestern gegen 23 Uhr ?

Im Bett !

Zeugen ?

Hab's versucht !



Grüße
Zuletzt geändert von Millinger am Fr 22. Jan 2010, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
carpe diem
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Beitragvon Tina » Fr 22. Jan 2010, 20:59

Alles ganz harmlos! Als alter Postler weiss ich da was besseres:

"In DIENST-ANFÄNGERKREISEN der Bundespost kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe
WERTSACK
WERTBEUTEL
WERTSACKBEUTEL
WERTPAKETSACK
vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem § (Paragraphen) 49 der ADA vorzuheften:

Der WERTSACK ist ein Beutel, der Aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern WERTSACK genannt wird, da sein Inhaltaus mehreren WERTBEUTELN besteht, die in dem WERTSACK nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des WERTSACKS verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines WERTSACKES herausstellen, dass ein in einem WERTSACK versackter VERSACKBEUTEL hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende VERSACKSTELLE unverzüglich zu benachrichtigen.

Nach seiner Entleerung wird der WERTSACK wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk WERTSACK eingetragenen Beutel, handelt es sich jedoch nicht um einen WERTSACK, sondern um einen WERTPAKETSACK, weil ein WERKSACK im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird sondern lediglich durch den vermerk VERSACKT darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten WERTBEUTEL um einen WERTSACK und nicht um einen ausdrücklich mit WERTSACK bezeichneten WERTPAKETSACK handelt.
Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit WERTSACK bezeichneter Beutel kein WERTSACK, sondern ein WERTPAKETSACKBEUTEL ist."



LG Micha/Mikiro
Liebe Grüße, Mikiro/Micha + Tina
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Aber was bitteschön soll ich mit verbrauchter Energie???
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Beitragvon rahya » Fr 22. Jan 2010, 21:55

hach, die Lebensberechtigungsbescheinigung muss ich jedes Jahr, für eine Behörde im Ausland ausstellen lassen, da ich daher Geld bekomme. Ganz einfach und kein Witz!!!

Liebe Grüße
die noch nicht halbtot über dem Zaun hängt!!
Christine
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Beitragvon Narges » Sa 23. Jan 2010, 10:41

Genau, die muss ich auch vorweisen.
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