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Türkische Staatsbürgerschaft....

BeitragVerfasst: Di 25. Okt 2011, 12:55
von dol
Hallo,
hat irgendjemand eine Ahnung was man benötigt, um neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die türkische Staatsbürgerschaft zu bekommen und wo man diese wie beantragen kann/muss ???
Überlege, ob ich das nicht machen kann/soll. So umgeht man einige andere Probleme. Aber ich denke nur daran, wenn der Aufwand nicht dementsprechend riesig ist. Hat jemand schon Erfahrung darin ??? Bin Deutsch, mit einem Türken verheiratet seit 10 Jahren, lebe seit 11 Jahren hier in der Türkei und habe meinen gewöhnlichen Aufenthalt seit letztem Jahr hier (keinen Wohnsitz mehr in Deutschland).
Danke und Gruß, Nicole

Re: Türkische Staatsbürgerschaft....

BeitragVerfasst: Di 25. Okt 2011, 16:53
von Keykubat
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Das türkische Staatsangehörigkeitsrecht folgt grundsätzlich dem ius sanguinis (Abstammungsprinzip), demzufolge die Staatsbürgerschaft vom Vater und (eingeschränkt auch) von der Mutter geerbt wird (Art. 1, 2 türk. StAG). Die Geburt auf türkischem Staatsgebiet verleiht die türkische Staatsangehörigkeit („ius soli“, Geburtsortsprinzip) nur, sofern das geborene Kind keine Staatsangehörigkeit durch Abstammung erwerben kann (Art. 4 türk. StAG).

Für die Einbürgerung in der Türkei wird verlangt, dass die ausländische Person nach den eigenen nationalen Gesetzen volljährig ist, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den rechtmäßigen Wohnsitz in der Türkei hat, sich nachweislich in der Türkei dauerhaft niederlassen will, sittlich einwandfrei lebt, keine ansteckenden Krankheiten hat, ausreichende türkische Sprachkenntnisse besitzt und den Lebensunterhalt gesichert hat (Art. 6, 9 türk. StAG).

Der Erwerb ist erleichtert für Ehegatten von Türken (Art. 5 in Verbindung mit Art. 14, 42 türk. StAG), für staatenlose Adoptivkinder (Art. 3 türk. StAG) und für ehemalige türkische Staatsbürger (Art. 7, 8 türk. StAG). Das türkische Staatsbürgerschaftsrecht erlaubt prinzipiell, jedoch nicht vorbehaltlos (Art. 25 a) türk. StAG), die doppelte Staatsbürgerschaft.

Quelle: Wikipedia

Keykubat

Re: Türkische Staatsbürgerschaft....

BeitragVerfasst: Di 25. Okt 2011, 17:56
von arcobaby
Du mußt erst beim deutschen Konsulat einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen. Hast du die Genehmigung, dann erst die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Es sei denn, du möchtest die Deutsche verlieren. Für die Beibehaltung findest du alles was du brauchst auf der Internetseite www.antalya.diplo.de. Dann auf den Punkt Konsularisch gehen. Für den Antrag der türkischen brauchst du deine Geb.-Urkunde mit Apostille, Pass, Ikamet, Fotos und die Heiratsurkunde. Man kann die türkische Staatsbürgerschaft nur in Antalya (Muratpasa) beim Einwohnermeldeamt oder bei der Polizei beantragen. (So ganz genau weiss ich noch nicht wo, denn soweit bin ich noch nicht).

LG Birgit

Re: Türkische Staatsbürgerschaft....

BeitragVerfasst: Mi 26. Okt 2011, 23:02
von dol
Hallo, vielen Dank schonmal für eure Antworten !!!!!! Wenn ich noch mehr rausfinde, werde ich berichten ;-)

Re: Türkische Staatsbürgerschaft....

BeitragVerfasst: Sa 9. Jun 2012, 13:55
von ivonne_cila
Hallo, ich habe meine türkische Staatsbürgerschaft im November 2011 erhalten. Die Beantragung erfolgt im Il Nüfus (Einwohnermeldeamt) in Antalya. Bis zur Genehmigung und Aushändigung des türkischen Kimliks hat das ca. 9 Monate gedauert. Nach der Beantragung musste ich noch 3 weitere male nach Antalya - Ausländerpolizei für die Abgabe meiner Fingerabdrücke, Interview mit einer Kommission im Einwohnermeldeamt und nachdem Ankara die Einbürgerung genehmigt hat nochmals nach Antalya und die Papiere abholen. Ganz so einfach und schnell geht es leider nicht. In er Türkei wie auch in Deutschland habe ich nun aber offiziell zwei Staatsbürgerschaften.

Re: Türkische Staatsbürgerschaft....

BeitragVerfasst: So 10. Jun 2012, 11:56
von Martina
Bin mal gespannt, ich bin auch grade dran...

Re: Türkische Staatsbürgerschaft....

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2012, 18:56
von Emdelein
Stimmt.

Re: Türkische Staatsbürgerschaft....

BeitragVerfasst: Di 11. Sep 2012, 20:46
von Martina
Beibehaltung hat bei mir knapp 6 Wochen gedauert, dann leider rumgetrödelt.... und im Juni dann losgelegt. Also jetzt nach 2 Monaten kam schon der Anruf von der Alanya-Polizei, im Gegensatz zu früher kann man dann auch sofort zur Ausländerbehörde Antalya für Fingerabdrücke etc.

Entgegen der Liste im Internet (die NICHT aktuell ist!!!) braucht man übrigens KEINE Apostille bei der Geburtsurkunde, aber nur als DEUTSCHER. Alle anderen (auch Österreicher, Schweizer) brauchen eine!!!