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Gibt es eine Änderung in der Prüfung des Militärs ?

BeitragVerfasst: Mo 28. Okt 2013, 10:29
von eifelmichel26
Guten Morgen,
ich bin gerade frisch aus Alanya zurück, wo wir uns ein Apartment kaufen wollen.
Jetzt sagte mir unser Makler, dass es eine Änderung in der Überprüfung der Militärbehörde geben soll.
Wenn in einer Anlage ein Ausländer gekauft hat, muss ein nachfolgender Ausländer in der gleichen Anlage nicht noch
einmal geprüft werden, denn die Anlage ist ja dann freigegeben.

Kann mir das einer von euch bestätigen ?

Viele Grüße aus dem viel zu kalten D,
Michael

Re: Gibt es eine Änderung in der Prüfung des Militärs ?

BeitragVerfasst: Mo 28. Okt 2013, 13:33
von Keykubat
Was hat man dir denn da erzählt? Eine Verbindung Wohnungskauf und Militär ist mir aber ganz neu.

Was neu ist beim Militär. Die Wehrpflicht verkürzt sich im kommendem Jahr von 15 auf 12 Monate.
Und somit haben die Soldaten noch weniger Zeit sich um Wohnungskäufer zu kümmern.

Keykubat

Re: Gibt es eine Änderung in der Prüfung des Militärs ?

BeitragVerfasst: Mo 28. Okt 2013, 13:47
von Melaike
Keykubat hat geschrieben:Was hat man dir denn da erzählt? Eine Verbindung Wohnungskauf und Militär ist mir aber ganz neu.

Keykubat


Es gibt strategisch wichtige Gebiete, in denen Ausländer keinen Grundbesitz erwerben dürfen. Als ich mein Grundstück kaufte, musste ich auch 2 Monate auf die Genehmigung der Militärbehörde warten. Das ist allerdings schon 15 Jahre her - seitdem kann sich natürlich einiges geändert haben.

Re: Gibt es eine Änderung in der Prüfung des Militärs ?

BeitragVerfasst: Mo 28. Okt 2013, 14:14
von Keykubat
Es gibt strategisch wichtige Gebiete


ALANYA?

Vielleicht für uns aber doch nicht fürs Militär.....

Vielleicht meinte der Makler ja auch Gendarmerie.....oder Zabita......hört sich ja alles gefährlich an :lol:

Keykubat

Re: Gibt es eine Änderung in der Prüfung des Militärs ?

BeitragVerfasst: Mo 28. Okt 2013, 15:25
von Cykcilli
Das ist schon richtig so,
der Kaufvertrag wird zur Militärverwaltung nach Izmir geschickt. Dort wird geprüft ob sich das zu veräussernde Objekt in einer militärisch relevanten Zone befindet. Nach ca. 2-3 Monaten kommt die Bestätigung (oder Ablehnung) zurück zum Makler, der dann den Termin für die Grundbucheintragung (Tapu) beim Grundbuchamt macht.
Das hat aber nichts mit dem Ausländer zu tun sondern ist ans Objekt gebunden. Bei meinem Kauf im August gab es diese angebliche neue Regelung noch nicht.
Cykcilli

Re: Gibt es eine Änderung in der Prüfung des Militärs ?

BeitragVerfasst: Mo 28. Okt 2013, 17:46
von Keykubat
Danke Cykcilli,

man lernt doch immer noch dazu.....

Keykubat

Re: Gibt es eine Änderung in der Prüfung des Militärs ?

BeitragVerfasst: Mo 28. Okt 2013, 18:38
von eifelmichel26
Cykcilli hat es richtig erfasst. Darum geht es.
Als ich im Juli in Alanya war war der Ablauf wohl noch wie bei dir geschrieben.
Ich halte mal die Augen auf.

Trotzdem an alle: Respekt für die schnellen Reaktionen. Danke euch
Michael

Re: Gibt es eine Änderung in der Prüfung des Militärs ?

BeitragVerfasst: Mo 28. Okt 2013, 19:11
von Cykcilli
no problem, gern geschehen!

Re: Gibt es eine Änderung in der Prüfung des Militärs ?

BeitragVerfasst: Mo 28. Okt 2013, 19:25
von Schlapser
Hallo,
meine Papiere sind im Moment in Izmir.Diese Reglung ist scheinbar nur für Ausländer vorgeschrieben.
Auch Verkauf von Ausländer zu Ausländer.
Ich lass mir das ja bei einem Neubau noch gefallen.
Aber wenn in einem 15 Jahre altem Haus nur ein Besitzerwechsel statt findet,kann ich nur sagen:
die spinnen,die Türken...und ach ja,Kohle brauchen sie auch (ca 650TL)
Schlapser

Re: Gibt es eine Änderung in der Prüfung des Militärs ?

BeitragVerfasst: Mo 28. Okt 2013, 21:04
von walter47
[033.gif] Also, als meine Frau und ich vor 13 Jahren unsere Wohnung kauften, damals war diese Anlage etwa 6 Jahre alt, wurde auch eine Genehmigung von der Militärbehörde aus Ismir fällig, die hat aber mit Gewissheit nicht 10% von Schlapser sein Preis gekostet, Makler, Grundbuchamt (Tapu), Dolmetscher, Notar, war alles erschwinglich, zugeschlagen hat die Grunderwerbssteuer. Wobei der Makler war im Bekanntenkreis, wodurch wir wohl einen Vorteil hatten. MfG. 1xxx1