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Re: Krankenkasse möchte mich zu SGK übergeben

BeitragVerfasst: Fr 29. Mai 2020, 00:34
von Silvio
Limone hat geschrieben:
Thomas 43 hat geschrieben:Das mit der Rente Anpassung trifft für bestimmte Länder zu
Nicht für die Türkei
Th

Das kommt auf die Höhe der Rente aus D an. Habe Bekannte die Ihrer KKH die TR Adresse angaben als Hauptwohnsitz weil in D kein weiterer Wohnsitz vorhanden ist und sich das Rentengeld auf das TR Konto zahlen lassen von der KKH. Das hatte zur Folge das ein Abgleich der Rente gemacht wurde.


Dann lies Dir mal die Bestimmungen etc der Rentenversicherung durch.

Klare Aussage zur Altersrente in der Türkei. Für Deutsche.

Den deutschen Bestimmungen traue ich eher als Beispielen von Bekannten.

Re: Krankenkasse möchte mich zu SGK übergeben

BeitragVerfasst: Fr 29. Mai 2020, 22:14
von Limone
Bei allen ges. Rentenversicherungen ist in den Bestimmungen, das bei Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland es möglich ist das die Rentenversicherung bez. der evt. unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zu Deutschland, eine Neuberechnung der Rente vorngenommen werden kann.
Da existieren sogar Ländertabellen nach denen die Neuberechnung vorgenommen werden kann.
Wie ich hier schreibe ist dies eine KANN_Bestimmung nicht MUSS.
Wenn Du mir aber zeigen könntest das diesen Bestimmungen nicht die Schengen Staaten unterliegen sondern nur "Nicht Schengen Staaten" dann wäre es in dem Fall Türkei ????????????
Schön wäre es wenn da jemand auf eine rechtlich abgesicherte und formulierte Stellungnahme seitens des Rentenrechts hinweisen könnte. Dann könnte mein Bekannter sich sofort an seine Rentenkasse wenden um das über Jahre vorenthaltenen Rentengeld(auslandskürzung) zurück verlangen und neu berechnen lassen.

Re: Krankenkasse möchte mich zu SGK übergeben

BeitragVerfasst: Fr 29. Mai 2020, 22:27
von Limone
Habe gerade mal nachgelesen unter DEUTSCHE IM AUSLAND e.V./RENTE IM AUSLAND. Kann jeder den es betrifft mal aufrufen und sich für seine eigene Situation informieren.

Re: Krankenkasse möchte mich zu SGK übergeben

BeitragVerfasst: Sa 30. Mai 2020, 02:02
von Silvio
Nochmal und präzise:

1. Dann lies Dir mal die Bestimmungen etc der deutschen Rentenversicherung durch.

Für die Altersrente von deutschen Rentnern.

Inkl. Beratungsmöglichkeit.

Dazu mehr unter https://www.deutsche-rentenversicherung ... seite.html


2. Klare Aussage zur deutschen Altersrente in der Türkei. Für Deutsche bzw. Ansprüche, an die DRV.

Die Information der deutschen Rentenversicherung ist verbindlich. Keine andere Information.


3. Den deutschen Bestimmungen (DRV) traue ich. Nicht Beispielen von Bekannten.

Auch nicht Vereinen etc - ich habe mal versucht, konkret Deine Google-Suche aufzurufen.

Auch kenne ich Deine persönliche(n) Rentenversicherung(en) nicht.
= Deine Rentenansprüche an wen auch immer.

Entscheidend ist immer die Information des Versicherungsträgers.

Deshalb kann ich nur empfehlen, alle Deine Fragen mit Deiner Rentenversicherung,
wieviele und in welchem Land Du auch versichert (gewesen) bist, zu klären.

Für Deutsche bzw. Altersrente-Ansprüche ist die DRV für die Altersrente zuständig. Niemand anders.
Und nur über die schreibe ich hier,

Re: Krankenkasse möchte mich zu SGK übergeben

BeitragVerfasst: Sa 30. Mai 2020, 03:11
von Haber
Mal ganz vorweg. Die Idee sich ein Domizil in der Türkei aufzubauen war vor 20 Jahren gar nicht so schlecht. Was daraus
geworden ist, ist aber nicht so dolle....

Jetzt auch noch Verschwörungstheorien bei den Renten...

dabei ist es alles so einfach. Wer wenig verdient hat, aus welchen Gründen auch immer, bekommt eine geringe Rente.
Wer viel verdient hat, aus welchen Gründen auch immer, bekommt viel Rente, und hat all diese Probleme ob nun Türkei
oder Deutschland nicht. Er kann in der Türkei und in Deutschland gut leben. In Deutschland aus vielen Gründen, etwas
besser, ich denke da an Alkohol und Pflege.

Und ganz wichtig, bei denen wo man sich über die Lebenssituation beschweren kann, die sprechen deutsch.

Ich hatte heute noch ein Gespräch mit einer deutschen Krankenschwester in Alanya. Sie bestätigte noch einmal, die
ambulante medizinische Versorgung ist super, die stationäre gefällt nur den Türken...immer nahe am kranken Cousin.

Re: Krankenkasse möchte mich zu SGK übergeben

BeitragVerfasst: So 31. Mai 2020, 14:09
von Yilmaz
Limone hat geschrieben:Bei allen ges. Rentenversicherungen ist in den Bestimmungen, das bei Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland es möglich ist das die Rentenversicherung bez. der evt. unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zu Deutschland, eine Neuberechnung der Rente vorngenommen werden kann.
Da existieren sogar Ländertabellen nach denen die Neuberechnung vorgenommen werden kann.
Wie ich hier schreibe ist dies eine KANN_Bestimmung nicht MUSS.
Wenn Du mir aber zeigen könntest das diesen Bestimmungen nicht die Schengen Staaten unterliegen sondern nur "Nicht Schengen Staaten" dann wäre es in dem Fall Türkei ????????????
Schön wäre es wenn da jemand auf eine rechtlich abgesicherte und formulierte Stellungnahme seitens des Rentenrechts hinweisen könnte. Dann könnte mein Bekannter sich sofort an seine Rentenkasse wenden um das über Jahre vorenthaltenen Rentengeld(auslandskürzung) zurück verlangen und neu berechnen lassen.



Was hat das mit "Schengen Staaten" zu tun ? [15749.gif]

Gruß
Yilmaz