von Millinger » Fr 6. Aug 2010, 09:12
oha, das ist ein vielschichtiges Thema.
Der Vorschlag des Landesvorsitzenden der DPolG scheint jedoch von keinerlei Sachkenntnis getrübt.
1. Was sollen die türkischen Kollegen bringen?
Ansehen geniessen diese wohl kaum. Alle türk. Bekannten in der Türkei sagen mir, dass die Polizei dort sehr schlecht angesehen sei. Diese würde wegen der schlechten Bezahlung zur Korruption neigen etc..
Die Sprache wird auch von unseren Kollegen mit entsprechendem familiären Hintergrund gesprochen.
Die gemeinsamen Einsätze, die er zB. mit den niederl. Kollegen zitiert sind eher bescheiden. Anlässlich der Chaostage in Renesse sind ein paar deutsche Kollegen vor Ort, sicherlich auch schon mal im Rahmen eines Euregioprojektes,, aber es ist nicht die Regel und eher ein Schaulaufen für Presse und Touris.
Zu Großveranstaltungen wie Olympia, WM etc. finden auch Abordnungen statt. Dies aber in kleinen Maßen und meist auch recht öffentlichkeitswirksam.
Was unsere Justiz angeht, so kann man bei manchen Gerichten durchaus von sog. Herz-Jesu-Kammern sprechen. Da sind die jungen Angeklagten oft eher wieder aus dem Gerichtssaal, als die, als Zeugen geladenen Polizeibeamten.
Wir brauchen keine härteren Gesetze, sonderen eine konsequente Umsetzung der vorhandenen.
Wenn zwischen zB einer Körperverletzung und einer möglichen Hauptverhandlung nahezu 1 Jahr liegt, der Täter als Jugendlicher keine oder eine geringe Strafe erhält, wie soll er Lehren aus der ganzen Sache ziehen ausser dieser: kann man machen, passiert einem eh nichts!
Wir haben hier einzelne Täter mit 20 und mehr Verfahren und die laufen immer noch frei rum und legen uns jede Woche ein neues Ding hin. Wir bitten und betteln bei StA und Gerichten um Haftbefehle und stehen oft doch mit leeren Händen da.
Doch Achtung, dies gilt nur bei ganz "normalen" Straftaten. Kommt der Begriff Fremdenhass, oder Familiensache ins Spiel, dann boxt hier die Luzie. Dann wird so zugegriffen, wie es in jedem anderen Fall eigentlich auch sein sollte. Da spielen Herkunft von Täter und einschreitenden Beamten keinerlei Rolle weil........?
Ja klar, weil öffentlichkeitswirksam. Wir schützen unsere Ausländer vor Rechten, schützen Ausländer vor deren eigenen Familien aber wenn wir uns selber schützen müssen, sind Samthandschuhe angebracht.
Bildung (einschl. Sprache) ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe an Wohlstand. Dies gilt nicht nur für Migranten. Wann immer die Wege hierzu versperrt sind, kommt Gewalt ins Spiel.
Was Yilmaz und mich angeht. Unser Job ist nicht die Bestrafung, sondern die objektive und wertfreie Klärung von Sachverhalten. Umso erstaúnlicher ist, was manchmal ganz am Ende dabei herauskommt, wenn die ganze Sache erstmal in Händen der Justiz ist.
Ihr wollt sicherlich mal ein völlig sinnfreies Beispiel dazu hören, hat aber nichts mit Migranten zu tun.
Blutprobe bei Verdacht einer "Alkoholfahrt". Polizei als Hilfsbeamter der StA hat früher zackig bei Gefahr im Verzuge die Blutprobe angeordnet. War völlig klar, nie strittig und zog die richtigen Leute aus dem Verkehr.
Heute hat man festgestellt, dass der Richtervorbehalt unbeachtet blieb. Für uns heisst dies: Obwohl wir wissen, dass unser zust. Gericht keinen Bereitschaftsdienst unterhält, müssen wir ausserhalb der Bürodienstzeiten dennoch versuchen einen Richter zu erreichen, der die Maßnahme anordnet. Erst wenn dies erfolglos bleibt und auch entsprechend glaubhaft versucht und dokumentiert wurde, müssen wir einen Staatsanwalt entsprechend informieren und dieser muss die Massnahmen anordnen.
Nunja , Schilda ist irgendwie doch überall.
Und ganz zum Schluss: die DPolG fällt schon mal gerne durch markige Sprüche auf.
Einfach gar nicht ignorieren !!
Grüße
carpe diem