Aufenthaltsdauer für auslaend. Eigentümer
Verfasst: Fr 18. Okt 2013, 20:12
Im Türkis Nr. 94 vom 15.04.2013 stand, dass die Aufenthaltsdauer für auslaendische Eigentümer
von 90 Tagen auf 1 Jahr geaendert wurde. Wer weis ob nach wie vor die 90 Tage und nach 6 Monaten
nochmals 90 Tage noch Gültigkeit haben oder ob jetzt wirklich 1 Jahr gilt. Würde mich freuen, wenn
mir jemand weiterhelfen könnte.
von 90 Tagen auf 1 Jahr geaendert wurde. Wer weis ob nach wie vor die 90 Tage und nach 6 Monaten
nochmals 90 Tage noch Gültigkeit haben oder ob jetzt wirklich 1 Jahr gilt. Würde mich freuen, wenn
mir jemand weiterhelfen könnte.