Zollfrei können Gegenstände eingeführt werden, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung (Kleidungsstücke aus Pelz dürfen nur einmal im Jahr mitgeführt und müssen in den Reisepass eingetragen werden), Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw.
Weiter dazu zählen auch, wenn bei Ausreise wieder ausgeführt werden:
1 Kamera mit 5 Filmen oder 1 Videokamera mit Leerkassetten, 1 Dia-Projektor, 1 Filmkamera und -projektor bis zu 8 mm, 1 tragbares Rundfunkgerät oder Kassettenradio, 1 Walkman oder in der Tasche tragbarer Kassettenrecorder, 1 Taschencomputer (biszu 4 KByte), bis zu 3 verschiedene Musikinstrumente (wie Gitarre, Mandoline, Trompete, Akkordeon, Mundharmonika, Flöte), bis zu 5 Schallplatten, Tonbandkassetten, Videobänder oder Compactdiscs,
1 tragbares Schwarzweiss-Fernsehgerät (tragbare Farbfernsehgeräte nur gegen hohe Zollhinterlegung), Radio-Kassettenrecorder-Kombination, 1 tragbare nichtelektrische Schreibmaschine, Sportgeräte zum Privatgebrauch, 1 Campingausrüstung, 1 komplette Taucherausrüstung, 1 Drachenflugausrüstung, 1 kleines Schlauchboot (nicht motorisiert), 1 Surfbrett, für mitreisende Kinder: 1 Kinderwagen, 1 Kinderfahrrad, Spielzeuge sowie elektronisches Spielzeug (ohne Kassetten), jedoch nur max. 10 Spielsachen, für kranke Reisende: Spezialbett, motorisierter oder nichtmotorisierter Rollstuhl, Medikamente für die persönliche Heilbehandlung, Reisebesteck (Campingkocher), 1 Teekocher, 2 Thermosflaschen, 1 Akku-Kaffeekocher.
Quelle:
http://g08.de/tuerkei/zoll.php
Wie alt diese Informationen sind, kann ich leider nicht sagen.
LG Micha