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Private Einfuhren
Arzneimittel und Vitamin-/Mineralstoffpräparate
In Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes.
Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt gelangen, die nach arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten für den Verbraucher unbedenklich sind.
Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.
Denken Sie daran bereits bei der Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke. Dies gilt im Übrigen auch für den Bedarf an Arzneimitteln für mitgeführte Haustiere.
Bei der Einfuhr ist auch zu berücksichtigen, dass unter das deutsche Arzneimittelrecht Produkte fallen können, die in anderen Ländern frei verkauft werden. Dies sind zum Beispiel bestimmte hochdosierte Vitaminpräparate bzw. sogenannte Nahrungsergänzungsmittel oder Naturheilmittel, wie chinesische Heilpflanzen und Produkte mit dem Inhaltsstoff Melatonin.
Produkte, die als Arzneimittel aufgemacht sind und als solche angeboten werden, können außerdem den Beschränkungen des Betäubungsmittelgesetzes oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen. Im Einzelfall kann es sich auch um Fälschungen handeln, die die angegebenen Wirkstoffe nicht oder nicht ausreichend oder gesundheitsschädliche bzw. giftige Stoffe enthalten.
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Ich bin ja nun kein Zöllner und habe auch jedesmal günstige Medikamente mitgebracht, aber wenn man es genau nimmt, ist deine Reise eigentlich innerhalb von 6 - 9 Stunden nach verlassen deines Hotels beendet. Und dafür benötigt man 2 (oder mehr) Packungen Schmerztabletten ???