von Millinger » Do 31. Mär 2011, 08:20
Yep...ich denke eine Auslegung wie bei uns dürfte nicht möglich sein und schon am
Gesetzestext scheitern. Ich denke kaum, dass es eine gerichtsfeste Übersetzung dazu
geben wird. Jedenfalls hätten Original und Übersetzung verschiedene Auslegungs-
möglichkeiten. Das ist es ja, was Juristerei so lebendig hällt. Oft wird leider der
Grundgedanke genau in sein Gegensteil verkehrt.
Mit den Halbjahren macht es doch gar keinen Sinn. Mit Halbjahr kann lt. dt. Jura
immer nur der Abschnitt der ersten bzw. zweiten 6 Monate eines JAhre gemeint sein.
Wenn dies jetzt in der Türkei auch so wäre und mein Beispiel der Gesetzeslücke nicht greift,
dann ginge es auch nicht, z.B. im Juni einzureisen und 90 Tage zu bleiben, danach nach Aus- und Wieder-
einreise sagen wir im September wieder 90 Tage zu bleiben. Wäre dann nahezu das komplette 2.
Halbjahr / Kalenderhalbjahr.
Also irgendwie macht die Angabe des Halbjahres überhaupt keinen Sinn.
Grüße
carpe diem