von Martina » Fr 14. Okt 2011, 08:42
Wenn Schulden oder Strafen drauf sind, wirst Du das spätestens bei der Anmeldung/Ummeldung, bei der Zahlung der ersten Steuer oder beim TÜV erfahren. Ohne Schuldenbegleichung kein TÜV.
Sprich: wer´s vorher wissen will, geht vor dem Kauf zusammen mit dem Besitzer zum TÜV oder fragt beim Finanzamt nach. Ist eigentlich logisch, oder?
Das mit dem Namen geistert auch immer rum. Angehörige ersten Grades dürfen das Auto fahren (Ehegatte, Eltern, Kinder). Andere Personen im Notfall (NICHT, wenn man einen zuviel gebechert hat und der Kumpel fahren soll, das ist kein Notfall) und nur vom Punkt des Eintretens des Notfalls bis zur nächsten Werkstatt / Krankenhaus / nachhause, je nachdem, was am wichtigsten ist. Und zwar auf dem kürzesten Weg.