Den erlangt man durch das Hochbauamt (Baugenemigung), Steuernummer und die staatliche Erdbebenversicherung.
Das Bauamt ist letztendlich lediglich für die Erteilung des ISKAN (Bezugserlaubnis) zuständig. Ohne die es wedewr Wasser noch Strom gibt.
Ob roter oder blauer Rand ist unerheblich, es kommt drauf an, was im Tapu drin steht!
Das ist i.d.R. die Pafta. Nr., die Beschreibung und Lage der Liegenschaft und ggf. die Anteile am Gemeinbesitz. Im Tapu- und Katasteramt sind die genauen Pläne dazu hinterlegt, die eingesehen werden können und die, im Falle eines Kaufes durch Ausländer auch im geforderten Maßstab nach Izmir zur Militärbehörde mit dem Antrag auf Kauf mitgeschickt werden müssen.
Die wenigsten haben ein Tabu mit der Festschreibung des Besitzes.
Insofern ist die Aussage nicht richtig.Jedes Tapu ist eine gültige Besitzurkunde. Selbst Tapus aus osmaischer Zeit haben heute noch Gültigkeit.
Wie ich im oben zitierten Link schon geschrieben habe, es werden derzeit neue (verständlichere) Ausführungsbestimmungen erarbeitet, die auch Informationen für Ausländer beinhalten.
Steuernummer und Erdbebenpflichtversicherung haben mit dem Besitzstand nun wirklich nichts zu tun.
Die Steuernummer ist lediglich für jede Art von Vertragsabschluss notwendig, streng genommen müsste sie sogar beim Kauf eines Brotes angegeben werden. :smilie[145]
Leider ist bereits letztes Jahr aus den Reihen des genannten Vereins Unruhe wegen des Themas verbreitet worden ohne dass genaue Fakten bekannt gegeben wurden oder einiges wegen Sprachproblemen falsch verstanden wurde.
Das scheint auch diesmal wieder der Fall gewesen zu sein.
Erinnert irgendwie an stille Post, von dem, was am Anfang gesagt wurde, bleibt am Ende kaum was über.
hG
Reiner