Hallo Martina, im Editorial von Türkis No. 93 vom 1. April berichtest Du über Deinen Doppelpass.
Ich selbst bin auch Doppelstaatlerin, habe einen türk. Nüfus, werde mit dem aber nirgends für "voll"(türkisch)
anerkannt. Ich habe im Jahr 1975 einen Türken geheiratet und mir wurde im Zuge dieser Heirat die türk.
Staatsbürgerschaft angeboten, die ich angenommen habe. Aber jetzt: Mit unseren Kindern, geb. 81 und 84,
sind wir im Jahr 85 bei der Passkontrolle beim Heimflug nach D mit den ordnungsgemäßen deutschen
Kinderpässen nicht durchgekommen. Man erklärte uns, dass nach türk. Gesetz die Kinder TÜRKEN sind,
(da Papa Türke) und wir ohne türk. Pass für die Kinder das Land nicht verlassen DÜRFEN. Die deutsche Botschaft
in Istanbul hat uns dies bestätigt: Nach türk. Gesetz sind die Kinder TÜRKISCH und nach deutschem Gesetz sind
die Kinder DEUTSCH! Also haben wir die Kinder damals in den türk. Pass meines Mannes mit eintragen lassen......,
so dass wir das Land verlassen konnten. So sind wir alle bis zum heutigen Tage Doppelstaatler, was natürlich
auch in der TR Vorteile bringt. Ich musste das aber beim Ausländeramt in D "anzeigen".
Viele deutsche Frauen, die mit einem Türken verheiratet sind, beneiden mich um die doppelte Staatsbürgerschaft,
denn soviel ich weiß, wurde bereits im Jahre 2004 das Gesetz geändert, dass man nur EINE Staatsbürgerschaft
haben darf. D.h., sobald man die Türk. erwirbt , muss man die Deutsche abgeben. So auch mein Schwiegersohn,
der die deutsche Staatsbürgerschaft erworben und in D seinen Wehrdienst geleistet hat. Er musste den Nachweis
erbringen, dass er aus der Türk. entlassen wurde, ein "Hintertürchen" gibt es hier nicht mehr, er ist und bleibt Deutscher!