von royfox » Mi 30. Okt 2013, 16:04
Wenn man Resident ist, d.h. ständig in der Türkei wohnt, keine deutsche Meldeadresse mehr hat und hier komplett versichert ist, dann bekommt man den TA20 Schein.
Wohnt man nicht ständig in der Türkei und ist weiterhin bei seiner Krankenversicherung in Deutschland gemeldet, dann bekommt man von der Krankenversicherung den TA11 (Bescheinigung über Anspruch auf Sachleistungen bei Urlaubs-Aufenthalt in der Tuerkei) In diesem TA11 Schein ist die Anschrift in Deutschland eingetragen, als auch Name und Anschrift der deutschen Krankenkasse mit Stempel (sehr wichtig) . Der Anspruchsberechtigte muss sich, um in der Tuerkei Sachleistungen in Anspruch nehmen zu können, mit dieser Bescheinigung an eine Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt SGK wenden. Das Büro befindet sich hier in Alanya hinterm Baskent Krankenhaus. Dort erhält er eine "Gesundheitshilfebescheinigung gemäß Sozialversicherungsabkommen" mit der er sich direkt an eine Staatliche Gesundheitseinrichtung (in Alanya das Devlet) wendet. Der Berechtigte kann sich auch an eine private Einrichtung wenden, soweit diese einen Vertrag mit der SGK geschlossen hat. Die Kosten in einer privaten Einrichtung können die mit der SGK vereinbarten Behandlungskosten um maximal 30% übersteigen. Diese Mehrkosten hat der Anspruchsberechtigte selbst zu tragen.
Gruß
Royfox
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