Immobilienverkauf an Ausländer eingeschränkt
Freitag, 04. Juli 2008, 08:12
Das Gesetz über den Verkauf von Immobilien an Ausländer ist in seiner neuen Fassung vom türkischen Parlament verabschiedet worden. Damit scheint endlich eine Neuregelung des seit einiger Zeit ausgesetzten Immobilienverkaufs in Sicht. Doch das Gesetz bringt eine Reihe neuer Einschränkungen mit sich.
Einer Meldung der türkischen Tageszeitung Hürriyet zufolge wurde die Neufassung des Gesetzes über den Verkauf von Immobilien in der Türkei nun endlich vom türkischen Parlament verabschiedet. Damit es rechtskräftig wird, bedarf es noch der Zustimmung des Präsidenten.
So weit so gut – daß endlich eine Lösung für den Immobilienverkauf an Ausländer in Sicht ist, ist erfreulich. Doch das neue Gesetz bringt eine Reihe von Einschränkungen mit sich.
So können Ausländer keine Immobilien und Grundstücke in Gebieten erwerben, die aus gründen des Wasserschutzes, der Energieerzeugung, Landwirtschaft, des Bergbaus und zum Schutz religiöser und kultureller Werte und aus Gründen des Naturschutzes unter Schutz stehen, oder für die nationale Sicherheit des Landes erforderlich sind.
Nur wenige Prozente pro Provinz
Weitere Einschränkungen betreffen den Anteil der Grundstücke, die pro Fläche der Provinz verkauft werden dürfen. So dürfen laut dem neuen Gesetz lediglich 10 % des für die Bebauung zugelassenen Gebiets einer Provinz an Ausländer verkauft werden. Für Antalya sind das 3.607 Hektar Fläche und in der Provinz Mula (Bodrum, Fethiye, Marmaris) 2.022 Hektar Fläche.
Ausländische Unternehmen
Hinsichtlich ausländischer Unternehmen wird nun die Auflage eingeführt, daß diese ihrem unternehmerischen Profil entsprechend tätig sein müssen. Diese Auflage wird auch bei einem möglichen Verkauf oder der Übereignung einer Immobilie oder eines Grundstücks an ein anderes ausländisches Unternehmen gefordert.
Militärische Gebiete
Bei militärischen Gebieten entscheidet dem neuen Gesetz zufolge der türkische Generalstab darüber, ob Gelände und Immobilien an Ausländer oder ausländische Firmen verkauft werden dürfen. Einzige Ausnahme: Sogenannten „Besondere Sicherheitsgebiete“. In ihrem Falle sind die Provinzgouverneure zur Erteilung einer Erlaubnis befugt.
Vorsicht: Rückwirkende Enteignung möglich!
Laut der Meldung der Hürriyet ist im Falle von Immobilien, die entgegen den neuen Bestimmungen erstanden wurden oder benutzt werden, der Besitzer verpflichtet, den Besitz innerhalb einer vom türkischen Finanzministerium zu setzenden Frist zu veräußern. Andernfalls kann er gegen eine Entschädigung enteignet werden.
Staatsminister Mehmet ^im_ek kritisierte das neue Gesetz vor allem aufgrund seiner Auswirkungen auf türkische Unternehmen mit einem geringen Anteil an ausländischem Kapital: „Selbst Unternehmen, die lediglich 0,1 Prozent ausländische Beteiligung aufweisen, werden türkischem Recht zufolge bereits als Unternehmen mit Auslandsbeteiligung angesehen. Hier müßten wir uns darauf konzentrieren, den ausländischen Gesellschaften in der Türkei bei ihren Investitionen behilflich zu sein.“
Die Einschränkungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, sind weitgehend schwer nachvollziehbar. Insbesondere die Möglichkeit einer Enteignung aufgrund des Nachweises, daß der Erwerb einer Immobilie oder ihre Nutzung gegen die Bestimmungen des neuen Gesetzes verstößt, schafft eine Rechtsunsicherheit, die ausländische Investoren abschrecken kann.
Auch die Einschränkung auf 10 Prozent des für die Bebauung zugelassenen Gebiets einer Provinz wirkt schlicht und einfach paranoid: Als könne ein Ausländer oder ein ausländisches Unternehmen die erworbene Immobilie nach Belieben nutzen oder gar davontragen... Der türkische Staat sollte sich doch zutrauen können, auch in ausländischem Besitz stehende Teile seines Hoheitsgebietes so zu verwalten, daß er keinen Schaden für Land, Gesellschaft und Wirtschaft zu befürchten hat.
Quelle: Tourexpi.com
Ob es nun wirklich, wie Yeni Alanya hoffnungsfroh verkündet, nur noch 20 Tage dauert, ein Tapu zu bekommen. bleibt abzuwarten....
Martina