Aufenthaltsgenehmigung-Anmeldung

Aufenthaltsgenehmigung-Anmeldung

Beitragvon klaus49 » Mi 14. Mai 2014, 18:51

Hallo zusammen,
ich wollte mich im Mai-2014 bei der Polizei anmelden ( Wohnsitz-Alanya ) und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
1. obwohl ich mit einer Türkin verheiratet bin sollte ich eine Aufenthaltsgenehmigung für nur 2 Jahre bekommen, gegen Bezahlung.
ich habe gelesen das ich eine für 5 Jahre unentgeldlich bekomme. Das wollten die nicht tun.
2. Sollte ich eine Krankenversicherung abschließen, das wollte ich nicht tun. ( Bin in Deutschland immer noch versichert ) und stehe noch im Berufsleben und bleibe im 1. Wohnsitz auch in D
3. Der Rest war klar ( 5000€ , Kopie Pass, Kopie Tapu, Passfotos,)
4. Was ist das mit der Zwanganmeldung Krankenkasse, wer kann da was zu sagen.
5. Wie bekomme ich ich nun kostenlos für 5 Jahre meine Aufenthaltsgenehmigung.??????? in Deutschland oder in der Türkei ist auch schön zu wissen.

Danke für die Antworten

klaus49
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Re: Aufenthaltsgenehmigung-Anmeldung

Beitragvon Keykubat » Mi 14. Mai 2014, 21:12

Im Thread Ikamet gibt es schon einige Hinweise.....aber es bleibt ....nix genaues weiß man nicht....

viewtopic.php?f=6&t=2273

Und wenn du mit einer Türkin verheiratet bist bekommst du wohl das Familien-Ikamet.....oder auch nicht....
Wie gesagt so richtig weiß wohl noch niemand Bescheid.

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Re: Aufenthaltsgenehmigung-Anmeldung

Beitragvon Schlapser » Mi 14. Mai 2014, 21:13

Hallo,
das mit der fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis(Ikamet) ist im Moment vorbei,und schon gar nicht kostenlos.
Normal 1 Jahr,verheiratet mit türk.Ehepartner 2 Jahre.
Das mit der Krankenkasse hab ich noch nie gehört.Zumal man ja in D versichert ist und den TA11 hat.War die Antragsstellung in Alanya?
Gruß
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Re: Aufenthaltsgenehmigung-Anmeldung

Beitragvon klaus49 » Do 15. Mai 2014, 10:20

Hallo,

Ja, die Antragstellung war in Alanya Polizeiamt.

Kann mir jemand sagen, ob ich mich Versichern muß oder nicht.
Wo kann man die Gesetze nachlesen.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung-Anmeldung

Beitragvon Keykubat » Do 15. Mai 2014, 10:42

Beim Familien-Ikamet steht nichts von Krankenversicherung - lies selbst:

Ein „Familien-İkamet“ (Art. 34 ff.) kann Ehepartnern von türkischen Staatsbürgern oder auch von anderen Ausländern, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen sowie deren Kindern erteilt werden. Im Falle der Scheidung vom türkischen Ehepartner kann nach drei Jahren Aufenthalt mit dem „Familien-İkamet“, ein „Kurzzeit-İkamet“ erteilt werden, wobei dieses Fristerfordernis dann entfällt, wenn der ausländische Ehepartner aufgrund von häuslicher Gewalt durch den türkischen Ehepartner geschieden wurde. Das „Familien-İkamet“ wird jeweils auf höchstens zwei Jahre erteilt. Diese Vergabedauer ist eine Verschlechterung gegenüber der derzeit geltenden Regelung. Für diejenigen also, die bereits seit vielen Jahren mit ihrem türkischen Ehepartner in der Türkei leben, erscheint es sinnvoll, direkt auf das „Langzeit-İkamet“ auszuweichen. Liegen die Antragsvoraussetzungen für ein ‘’Langzeit-İkamet’’ aber nicht vor, so kann versucht werden, sich gegebenenfalls auf den erworbenen Rechtsanspruch (Stichwort: „kazanılmış hak“) aus einer früheren drei-/ bzw. fünfjährigen Aufenthalts-erlaubnis zu berufen.

Antragsbedingung für das „Familien-İkamet“ ist neben der Volljährigkeit der Ehepartner und der Absicht, in ehelicher Gemeinschaft zu leben, das Nichtvorliegen einer Scheinehe, welche mit der Absicht, die Aufenthaltserlaubnis zu erschleichen, abgeschlossen wurde. Der Gesetz-geber hat Art. 37 eigens der Aufklärung des Verdachts auf eine solche Scheinehe gewidmet: Besteht der vernünftige Verdacht, dass es sich um eine Scheinehe handelt, so ist dieser durch das Gouvernement aufzuklären. Wann ein Verdacht vernünftig ist und wie die Aufklärung in der Praxis gehandhabt werden wird, ist derzeit noch fraglich.

Gar nicht erst erteilt oder auch annulliert wird ein „Familien-İkamet“, beim Wegfall der Antragsvoraussetzungen, bei Feststellung von Missbrauch, bei Ergehen eines Ausweisungsurteils oder Einreiseverbots und auch wenn sich der ausländische Ehepartner innerhalb des letzten Jahres insgesamt mehr als 180 Tage im Ausland aufgehalten hat.

----

Meine Hochachtung dem der da durchblickt..... [15748.gif]

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Re: Aufenthaltsgenehmigung-Anmeldung

Beitragvon klaus49 » Do 15. Mai 2014, 15:25

Also werde ich ei der Türkischen Botschaft um ein Fam. Ikamet ersuchen.
Mal sehen was die sagen.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung-Anmeldung

Beitragvon klaus49 » Mi 4. Jun 2014, 18:26

Hallo,

Also bei der Türkischen Botschaft in Hannover bekommt man nichts ( Ikamet-Fam. Ikamet )
Die verweisen nach Alanya.

Im
Al-Active-Newsticker - Monat Juni 2014‏ stand
( Auch wieder mit einer Krankenversicherung ) Montats oder Jahrespreis weiß ich auch nicht )
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seit kurzem ist eine neue Regelung für die Vergabe eines Ikamets in Kraft.
Es ist nun möglich, ein Ikamet ab 6 Monate, bis maximal 1 Jahr zu bekommen, unabhängig, ob es verlängert wird, oder es sich um einen Neuantrag handelt.

Für den Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:
- Antragsformular (bei der Behörde erhältlich)
- 4 Lichtbilder
- Kopie vom Reisepass inkl. Einreisestempel
- Kopie vom Tapu (Grundbuch) oder, wenn man keine Immobilie besitzt, eine notariell beglaubigte Kopie eines Mietvertrages.
- Nachweis über Kontoguthaben von monatl. ca. 360 Euro, für 12 Monate also ca. 4320 Euro. Oder eine notariell beglaubigte Kopie vom Renten- bzw. Pensionsnachweis. Über das Geld auf Ihrem Konto können Sie nach dem Antrag wieder verfügen.
- Nachweis über eine türkische, private Krankenversicherung (ab ca. 120 TL, je nach Eintrittsalter)

Das Ikamet wird dann nicht mehr bei der Behörde abgeholt, sondern es wird an die, beim Antrag angegebene, Adresse in der Türkei geschickt. Die Bearbeitung und Zustellung dauert ca. 2-3 Monate.

Bei einem Neu- bzw. Erstantrag treten folgende Kosten auf:
- Beantragung Ikamet: 182 TL
- Ikamet Card: 50 TL
- Gebühren für Erstantrag: 321 TL
- Krankenversicherung ca.: 120 TL
____________________________
ergibt zusammen ca. 673 TL (ca. 285 Euro)

Bei einer Verlängerung fallen die 321 TL für den Erstantrag und die 50 TL für die Ikamet card weg und man kommt auf ca. 302 TL ( ca. 105 Euro).
Der Aufwand ist ähnlich geblieben, wie vorher und die Kosten auch.
Bitte beachten Sie, daß sich je nach Herkunftsland die Höhe der Gebühren ändern können.

Ein weitere positive Neuerung: Wenn man 8 Jahre oder länger über ein lückenloses Ikamet verfügt, kann man eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis bekommen.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung-Anmeldung

Beitragvon Martina » Mi 4. Jun 2014, 20:21

Das ist bereits überholt.
Die Krankenversicherung für 120 TL wird NICHT anerkannt, die deutsche Versicherung, so eine Leistungsgarantie für die Türkei besteht (TA/11, umschreiben lassen mit Yumpass-KArte + Nummer) dagegen schon. Für den Erstantrag müssten insgesamt so ca 550 TL zu zahlen sein, für die Verlängerung 182 TL (Weil ja die 50 TL für die Karte wegfallen). Aber ACHTUNG: insbesondere bei Erstbeantragung VERFÄLLT das Ikamet, wenn man länger als 120 Tage im Ausland ist. Bei der Verlängerung soll diese Grenze lt. Ausländerpolizei nicht gelten, aber da habe ich auch anderes gehört.

Die grösste positive Neuerung ist die unbefristete AE, die komplett nur 50 TL kostet und die Ausländer damit den Türken mit der MAVI KART gleichgestellt werden, dh sie beinhaltet auch gleichzeitig eine ARBEITSERLAUBNIS.

Meine Einschätzung ist allerdings, dass sich bei den anderen Visa noch das eine oder andere zum Vorteil ändern wird.
http://www.forcerentacar.com.tr
VİP-Transfer 50 Eur (bis 4 Personen, jede weitere Person 15 Eur)
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Re: Aufenthaltsgenehmigung-Anmeldung

Beitragvon Cykcilli » Do 5. Jun 2014, 13:33

Hallo Martina,
[x44] gilt der Yupass denn nun für die gesamte Laufzeit des Ikamats? Oder muß man trotzdem bei der nächsten Einreise wieder einen neuen TA/11 Schein von der Krankenkasse mitbringen, weil die ihn ja nur für eine begrenzte Dauer ausstellen?
Bin gespannt, was man sich hier noch so alles einfallen lässt.

LG Cykcilli
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Re: Aufenthaltsgenehmigung-Anmeldung

Beitragvon klaus49 » Do 5. Jun 2014, 15:09

Martina frage :

WAs ist ein Yumpasskarte + Nummer ?
Muß das T11 Formular der Krankenkasse übersetzt werden ?
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