Es wird nicht einfacher....
Neues (altes) vom
Auswärtigem AmtBei Einreise ab 15. März 2021 in die Türkei müssen Reisende mit Ausnahme türkischer Staatsangehöriger und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Türkei innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere.
Zudem müssen Reisende ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg einen negativen PCR-Test vorgelegen, der bei Flugreisen zum Ausreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in vorzulegen.
Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in Großbritannien, Dänemark, Brasilien oder Südafrika aufgehalten haben, gilt daneben eine 14-tägige Quarantänepflicht. Bei Einreisen aus Südafrika und Brasilien erfolgt die Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
Die Türkei fordert für Reisen nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses von allen Reisenden, die älter als zwei Jahre sind. Der PCR-Test darf bei Ausreise nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise aus der Türkei befreit nicht von den Regeln für die Einreise nach Deutschland, etwa Quarantänepflichten.
"Der beste Führer ist der, dessen Existenz gar nicht bemerkt wird" Laotse, chinesischer Philosoph